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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für unsere Reinigungsdienstleistungen

Stand: 26. Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der FutureEnergy BioSpark (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den Bestimmungen des Berufsverbandes.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate liegen.

4.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

5. Terminvereinbarung und Durchführung

5.1 Terminvereinbarung

Termine werden nach Absprache vereinbart. Terminänderungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

5.2 Zugang zu den Räumlichkeiten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind. Bei Nichterreichbarkeit oder verweigertem Zugang wird die vereinbarte Vergütung dennoch in Rechnung gestellt.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Wertgegenstände und zerbrechliche Gegenstände zu sichern
  • Besondere Wünsche oder Einschränkungen vorab mitzuteilen
  • Für ausreichende Beleuchtung und Heizung zu sorgen
  • Notwendige Betriebsmittel (Strom, Wasser) zur Verfügung zu stellen
  • Haustiere während der Reinigungsarbeiten fernzuhalten

7. Haftung

7.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.

7.2 Haftungsbeschränkung

Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Diese beträgt derzeit 5 Millionen Euro je Schadensereignis.

7.3 Meldung von Schäden

Schäden sind unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Feststellung, schriftlich zu melden.

8. Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro. Alle Mitarbeiter sind über die Berufsgenossenschaft versichert.

9. Gewährleistung

Mängel sind unverzüglich, spätestens bis zum nächsten Reinigungstermin bzw. binnen einer Woche zu rügen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel durch Nachbesserung zu beheben.

Bei berechtigten Mängelrügen wird die beanstandete Leistung kostenfrei wiederholt.

10. Kündigung

10.1 Regelmäßige Verträge

Dauerverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

10.2 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholter Zahlungsverweigerung oder erheblichen Vertragsverletzungen.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten.

Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Er haftet für deren ordnungsgemäße Leistungserbringung wie für eigene Leistungen.

13. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen) ruhen die beiderseitigen Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung. Entstandene Mehrkosten werden anteilig berechnet.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

14.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Kontakt

FutureEnergy BioSpark
Alexanderplatz 1
10178 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Website: www.futureenergy-biospark.com

Geschäftsführung: Max Mustermann
Handelsregister: HRB 12345 B
Registergericht: Amtsgericht Berlin
USt-IdNr.: DE123456789

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